Wohngeldstelle: Weiterhin Antragsflut, weiterhin nur telefonisch erreichbar
Aufgrund einer deutlichen Steigerung von Wohngeldanträgen und eines damit verbundenen erhöhten Arbeitsanfalls bittet die Wolfenbütteler Stadtverwaltung um Verständnis, dass die Wohngeldstelle der Stadt weiterhin zu Gunsten der schnellstmöglichen Bearbeitung der Anträge geschlossen bleiben muss.
Die Kolleginnen und Kollegen der Wohngeldstelle sind derzeit ausschließlich telefonisch oder schriftlich erreichbar. Telefonisch am Montag, Mittwoch und Donnerstag sowie Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr.
Wohngeldanträge sowie Unterlagen können wie gehabt auch am Empfang des Rathauses zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben werden. Antrag und Unterlagen erhalten als Eingangsstempel den Tag der Abgabe. Im Falle einer Bewilligung ist der Monat des Abgabetages entscheidend, sodass auch Nachzahlungen möglich sind. Der Versand per Post sowie auch E-Mail an wohngeld@wolfenbuettel.de ist ebenso möglich.
Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung auch nach vollständiger Einreichung aller Antragsunterlagen derzeit bis zu zehn Wochen betragen. Die Stadtverwaltung bittet daher von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle melden sich so schnell wie möglich.
Ansprechpartner (ausgehend vom Nachnamen der Antragstellerin oder des Antragstellers) sind:
- Buchstabe A bis D:
Herr Korfmacher, Telefon 05331 86-449 - Buchstabe E bis He:
Frau Belova, Telefon 05331 86-265 - Buchstabe Hf bis K:
Frau Krenz, Telefon 05331 86-229 - Buchstabe L bis M:
Frau Friedrichs, Telefon 05331 86-371 - Buchstabe N bis R:
Frau Kirsch, Telefon 05331 86-232 - Buchstabe S bis T:
Frau Vincent, Telefon 05331 86-228 - Buchstabe U bis Z:
Frau Deckert, Telefon 05331 86-264
Dienstleistungen zum Wohngeld
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit